Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Die Gemeinde Hebertshausen ist daher sehr bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage/Website, sowie alle darauf zu findenden Formulare und Informationen.
Der Internetauftritt der Gemeinde Hebertshausen erfüllt im Wesentlichen folgende Standards:
- Hoher Kontrast: Schrift, Grafik und Bedienelemente verfügen über ausreichende Farbkontraste
- Der Aufbau der Seiten ist nach einem einheitlichen Konzept realisiert
- Die Schriften sind ausreichend groß, die Schriftart ist gut lesbar
- Texte sind durchwegs als Text und nicht als Scan eingefügt
- Auf die Verwendung von blinkenden Elementen wurde verzichtet
- Erforderliche eingebettete Grafiken sind mit einem Alternativtext versehen
- Auf Tabellen wird grundsätzlich verzichtet, wobei in Einzelfällen die Anwendung vorbehalten bleibt
- Abkürzungen und Akronyme werden vermieden
- Die Website ist browserunabhängig
- Alle Bilder haben ein Alt-Attribut, welches das Bild beschreibt.
Bisher noch nicht barrierefreie Inhalte:
- Alle Elemente sind ohne Maus erreichbar und nur mit der Tastatur steuerbar
- Alle Filme von Hebertshausen
- Ein elektronischer Assistent ist noch nicht vorhanden
Die technische Barrierefreiheit wurde nach einem entwicklungsbegleitenden BITV/WCAG-Selbsttest im Dezember 2021 erreicht.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne jederzeit unter poststelle@hebertshausen.de mitteilen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Hebertshausen
Am Weinberg 1
85241 Hebertshausen
08131 29286 0
E-Mail poststelle@hebertshausen.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten auf die nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie übermittelten Mitteilungen oder Anträge kann die zuständige Durchsetzungsstelle in Anspruch genommen werden: https://www.ldbv.bayern.de
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.htm
Diese Erklärung wurde am 16.12.2021 erstellt.
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