Gewerbean- und abmeldungen
Bürgerbüro
Gebühren:
Gewerbeanmeldung: 40,00 €
Gewerbeab- und ummeldung: 20,00 €
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Je nach dem welches Gewerbe Sie anmelden möchten, müssen sie vorab verschieden Voraussetzungen erfüllen.
Bitte bringen sie folgende Unterlagen mit:
bei einem Einzelgewerbe
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- bei Ausländischen Staatsangehörigen: eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, die die Erlaubnis beinhaltet eine selbständige Gewerbetätigkeit aufzunehmen.
bei einer Personengesellschaft (GbR, OHG; KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftervertrag
- bei Ausländischen Staatsangehörigen: eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, die die Erlaubnis beinhaltet eine selbständige Gewerbetätigkeit aufzunehmen.
bei Gaststätten und Beherbergungsbetriebe:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- Erlaubnis gemäß § 2 Gaststättengesetz (beim Landratsamt erhältlich hierfür benötigen sie zuerst eine Auskunft aus Bundeszentralregister sowie aus dem Gewerbezentralregister, beides im Rathaus Hebertshausen erhältlich)
- bei Ausländischen Staatsangehörigen: eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, die die Erlaubnis beinhaltet eine selbständige Gewerbetätigkeit aufzunehmen.
bei Zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben (§14 Gewerbeordnung)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- Handwerkskarte
Welche Handwerke hierunter fallen finden sie hier.
bei gewerbsmäßigen Versicherungsvermittlern (§ 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- Erlaubnis gem. § 34 d Abs. 1 der zuständigen Industrie und Handelskammer
- Pacht-, Miet-Nutzungsvertrag über die gewerblichen Räume
- bei Ausländischen Staatsangehörigen: eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, die die Erlaubnis beinhaltet eine selbständige Gewerbetätigkeit aufzunehmen.