Gewerbean- und abmeldungen

Bürgerbüro

Gewerbeanmeldung

Gewerbeabmeldung

Gewerbeummeldung

Gebühren:
Gewerbeanmeldung: 40,00 €
Gewerbeab- und ummeldung: 20,00 €

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

 

Je nach dem welches Gewerbe Sie anmelden möchten, müssen sie vorab verschieden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte bringen sie folgende Unterlagen mit:

bei einem Einzelgewerbe

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • bei Ausländischen Staatsangehörigen: eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, die die Erlaubnis beinhaltet eine selbständige Gewerbetätigkeit aufzunehmen.

bei einer Personengesellschaft (GbR, OHG; KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftervertrag
  • bei Ausländischen Staatsangehörigen: eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, die die Erlaubnis beinhaltet eine selbständige Gewerbetätigkeit aufzunehmen.

bei Gaststätten und Beherbergungsbetriebe:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • Erlaubnis gemäß § 2 Gaststättengesetz (beim Landratsamt erhältlich hierfür benötigen sie zuerst eine Auskunft aus Bundeszentralregister sowie aus dem Gewerbezentralregister, beides im Rathaus Hebertshausen erhältlich)
  • bei Ausländischen Staatsangehörigen: eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, die die Erlaubnis beinhaltet eine selbständige Gewerbetätigkeit aufzunehmen.

bei Zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben (§14 Gewerbeordnung)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • Handwerkskarte

Welche Handwerke hierunter fallen finden sie hier.

bei gewerbsmäßigen Versicherungsvermittlern (§ 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • Erlaubnis gem. § 34 d Abs. 1 der zuständigen Industrie und Handelskammer
  • Pacht-, Miet-Nutzungsvertrag über die gewerblichen Räume
  • bei Ausländischen Staatsangehörigen: eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, die die Erlaubnis beinhaltet eine selbständige Gewerbetätigkeit aufzunehmen.