Meldewesen

Zur Anmeldung sprechen Sie bitte immer persönlich, innerhalb von 2 Wochen nach Zuzug, im Bürgerbüro vor. Eine Abmeldung an Ihrem bisherigen Wohnort ist nicht notwendig, dies erfolgt automatisch mit der Anmeldung.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass, Passersatzpapier, ausländische Pässe)
Wohnungsgeberbescheinigung (siehe „Formulare")


Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen bitte zusätzlich:

die standesamtlichen Urkunden aller zuziehenden Personen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
wenn Sie zuvor schon einmal in Deutschland gelebt haben, bringen Sie bitte die frühere deutsche Meldeanschrift mit.


Wenn Sie alleine mit einem minderjährigen Kind umziehen bitte zusätzlich:

bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis hierüber
bei gemeinsamen Sorgerecht und getrennt lebenden Eltern: Einverständniserklärung des anderen Elternteils (Zweizeiler ist ausreichend + Kopie des Ausweises des anderen Elternteils)


Nebenwohnungen:

Haben Sie in mehreren deutschen Gemeinden Wohnungen, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung grundsätzlich die Hauptwohnung. Alle weiteren Wohnungen im Bundesgebiet sind Nebenwohnungen. Auch für die Anmeldung einer Nebenwohnung gelten die oben genannten Informationen und vorzulegenden Unterlagen.